"Teilrevision der BZO" in der Gemeinde Männedorf
29.11.2010 
Die Gemeinde Männedorf plant, die Bauvorgaben für seine 12 Kernzonen zu lockern. Kernzonen sind laut dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) Gebiete mit schutzwürdigen Ortsbildern, die erhalten oder erweitert werden sollen.
Heute herrschen zur Erhaltung des dörflichen Erbes und des historischen Ortsbildes strenge Regeln: gebaut werden dürfen nur Häuser, die so aussehen als entstammten sie längst vergangenen Zeiten. Dazu sind beispielsweise Giebeldächer „in ortsüblicher Neigung, Gestaltung und Materialgebung“ vorgeschrieben, zudem muss man sich beim Umbau oder Neubau eines Gebäudes in der Kernzone an prägenden Bauten in der näheren Umgebung orientieren.
Die Gemeinde vertritt die Ansicht, dass die bisherige Haltung des Bewahrens unnötig starr und veraltet sei. Mit der neuen Praxis sei auch zeitgenössische, vielleicht sogar visionäre Architektur möglich. So sollen in Ausnahmefällen sogar Flachdachbauten möglich werden, sofern ein Bauprojekt „besonders gut gestaltet ist“. Über die Qualität der Gestaltung, will heissen den ästhetischen Wert eines Gebäudes, würde der Gemeinderat zusammen mit Experten entscheiden.
Dies soll aber nicht heissen, dass damit ungebremst modern gebaut werden dürfte. Auch wäre es beispielsweise unmöglich, einen eingeschossigen Anbau um ein zweites Stockwerk in moderner Bauweise zu ergänzen, weil dadurch die traditionelle Erscheinung des Strassenraums mit seinen ein- und mehrstöckigen Gebäuden sonst verwischt würde.
Während einige Regeln gelockert werden, soll gleichzeitig auch dafür gesorgt werden, dass bei bestimmten, besonders wichtigen Zonen in Zukunft eine höhere bauliche Qualität verlangt wird. Dort sollen Gestaltungspläne obligatorisch werden. Selbstverständlich bleiben auch jene Häuser unangetastet, die im Inventar der kulturhistorischen Objekte verzeichnet sind.
Wie die Gemeinde Männedorf in dieser Sache weiterverfahren wird, bleibt abzuwarten. Das neue Regelwerk kann noch bis am 6. Dezember im Amt für Hochbau und Planung sowie auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Vor die Gemeindeversammlung kommt die Vorlage voraussichtlich im Juni 2011.
Unsere Meinung zu dieser Teilrevision der BZO Männedorf

Wir sehen zwei grosse Probleme in dieser Teil-Revision:
1. Problem: Gestaltungsplanpflicht
Die neue Auflage nach Gestaltungsplanpflicht birgt ein viel grösseres Planungsrisiko für die Betroffenen. Mit einem Gestaltungsplan vor der Baueingabe verliert ein Bauherr unnötig Zeit und muss sich teilweise mit der Gemeinde auf ein Baugesuch einigen. Falls dies nicht möglich ist, sind längere prozessuale Schritte nötig, man verliert wohl rasch Jahre. Gestaltungspläne in Kernzonen sind wie weisse Schimmel, sie sind völlig unnötig, wenn die Baunormen in der Kernzone genügend gut deklariert sind. Sie sind reine zusätzliche Einmischung der Behörde in Überbauungsmöglichkeiten der Bürger. Nicht mehr der Bauherr und sein Architekt bestimmen über Ästhetik, sondern Verwaltungsangestellte und externe Architekten.
2. Problem: Ausnahmeartikel Flachdachbauten nicht klar formuliert
An sich ist es ein lobenswerter Gedanke, die Gemeinde ermöglicht in Ausnahmefällen Flachdächer! Im schwammigen Ausnahmeartikel „bei besonders gut gestalteten Bauten“ kann auch ein Flachdach in der Kernzone erlaubt werden, liegt wohl die grösste Brisanz der Teilrevision.
Es ist zudem erschreckend, wenn man sieht, wie Architekten bereits heute ausserhalb der Kernzone „Denkmäler“ planen, die den heute vorhandenen Einordnungsartikel verhöhnen und nur ein Ziel haben: Anders zu sein und aufzufallen. Nun sollen externe Architekten und ein nicht zwingend mit Architekturkoryphäen besetzter Gemeinderat in Zukunft Architekturjury der Gemeinde Männedorf sein! Man muss sich hier ernsthaft fragen, ob es nicht besser wäre, bei solchen interpretationswürdigen Artikeln gleich einige Kernzonen aufzuheben. Männedorf hat viele Kernzonen, einige davon könnte man durchaus aufheben wodurch auch neue Ortsbilder mit anderer Architektur entstehen könnten.
Posted by:
Claude Ginesta
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