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Endlich einmal Transaktionszahlen im Kanton Zürich!

07.01.2011

Der Regierungsrat hat die Immobilientransaktionen des Kantons Zürich veröffentlicht. Von 2005 bis 2009 wurden jährlich durchschnittlich rund 5‘498 Transaktionen registriert.

Interessant für die Grundstückgewinnsteuer: 3‘098 der Grundstücke (56%) hatten eine Besitzdauer von über 20 Jahren und sind somit Gegenstand von Diskussionen zwischen den Steuerbehörden und Verkäufern. Eine Schätzung vor 20 Jahren muss Grundlage für den anrechenbaren Verkehrswert für die Grundstückgewinnsteuern bilden. Dass hier die Interessen der Steuerämter mit den Interessen der Steuerpflichtigen divergieren, ist offensichtlich. Es gibt ausserdem eine nur ungenügende bzw. fehlende Gerichtspraxis und die Steuerämter werden immer erfinderischer bei der Festlegung von Verkehrswerten vor 20 Jahren sowie der Anrechnung von wertvermehrenden Investitionen und Verkaufskosten.

Neueste Schockmeldung betrifft die anrechenbare Maklerkommission, welche bei einigen Steuerämtern bei hohen Transaktionspreisen nur noch zu einem reduzierten Teil angerechnet werden. Erstaunlich, der Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) wurde von der WEKO sehr scharf abgemahnt, falls er sich erlauben würde, Schweizerische Honorarempfehlungen zu publizieren. Es hätte wegen Strafzahlungen das finanzielle Ende des Verbandes bedeutet. Nun kommt der Kanton Zürich auf die Idee, über die Höhe der Maklerkommissionen zu richten! Dies mit dem Hintergrund, dass die Makler ihre Einkünfte ordentlich versteuern. Diese neueste Willkür ist nur einer der vielen Gründe, welche für eine Annahme der Initiative des HEV sprechen.

Die Initiative des Hauseigentümerverband (HEV) „Grundstückgewinnsteuern – Ja, aber fair!“ fordert bekanntlich, dass die Grundstückgewinnsteuern ab 21 Jahren Besitzdauer ganz entfallen. Die Regierung sieht grosse Probleme bei Annahme der Initiative. Es entfällt dem Staat wohl ein grosser Betrag der heutigen Steuereinahmen (CHF 258 Mio.). Der Regierungsrat hat es allerdings unterlassen, die Anfrage eines Parlamentariers korrekt zu beantworten. Es bleibt unklar, wie viele Einnahmen auf die Steuern für Grundstücke mit einer Haltedauer von über 20 Jahren entfallen. Diese Grundstücke haben zwar die grösste Reduktion des Steuerbetrags (50% des Grundtarifs), jedoch wird im Kanton Zürich weder Teuerung noch Marktwertsteigerung auf dem Wert vor 20 Jahren berücksichtigt. Die Steuereinnahmen dieser Grundstücke mit Haltedauer über 20 Jahren werden wohl einen sehr grossen Anteil an den heutigen Steuereinkünften haben. Schade, hier hätte man vom Regierungsrat etwas mehr Transparenz und Information erwartet.

Posted by:  Claude Ginesta



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