Neue Rundung des Referenzzinssatzes per 1.12.2011
21.12.2011 
Der Referenzzinssatz für die Wohnungsmieten berechnet sich auf dem hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Seit 2008 gilt ein einheitlicher Zinssatz in der Schweiz. Bei seiner Einführung richtete sich der Referenzzinsatz auf den damals ermittelnden Durchschnittswert von 3.43% und wurde somit auf 3,5% festgelegt.
Bisher wurde der Referenzzinssatz erst auf das nächste ¼% gerundet, wenn dieser sich, gemessen am Anfangswert, um effektiv 0,25% verändert hatte. Der Bundesrat hat dieses Jahr eine Veränderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsliegenschaften (VMWG) verabschiedet. Ab 1.12.2011 wird der Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet. Dies bedeutet konkret, dass neu ein Durchschnittszinssatz von 2,62% zu einem effektiven Referenzzinssatz von 2,5% führt. Mit dieser neuen Methode wird die Berechnung vereinfacht und versucht, ein dauerhaftes Ungleichgewicht in der Mietzinsgestaltung zu verhindern.
Posted by:
Patrick Isch
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