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Swiss Luxury Estates Blog

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Strafsteuer für grosse Häuser?

16.06.2011

Das Schweizer Volk beansprucht zum Wohnen immer mehr Platz. Der Bund zieht in Erwägung, diese Entwicklung mit einer Steuer auf die bebaute Fläche zu bremsen. Sogar der Nationalrat nimmt sich dem Thema Raumplanung an. Bereits monieren einige Politiker, dass es „langsam eng“ werde in der Schweiz. Der rechte Flügel macht die Zuwanderung verantwortlich, andere Parteien legen den Fokus auf höhere Ansprüche. Die CVP bringt das Argument an, dass die stark gestiegenen Raumbedürfnisse der Wohnbevölkerung zu Buche schlagen.

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Kein Schweizer Vertrauen in Immobilienverkäufer

20.07.2010

Eine kürzliche Umfrage von www.marketagent.com hat bekanntes bestätigt: In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich wurden in einem Online-Befragungspanel 200‘000 Personen dazu befragt, welcher Berufsgruppe sie am meisten Vertrauen schenken würden. Nicht weiter erstaunt, dass die Ärzte und das Krankenpflegepersonal an vorderster Position stehen, gefolgt von den Feuerwehrleuten, Piloten und Apothekern. Bei diesen Berufen können Fehler schwer wiegen, dementsprechend gehen diese im Normalfall sehr professionell mit ihrem Job um. Erstaunlich ist auch das Abschneiden der Banker, sie sind relativ hoch in der Vertrauenskala. An letzter Stelle der Skala stehen die Politiker mit 1.4%, vor den Immobilienverkäufern und den Journalisten. Auch die Auto- und Versicherungsverkäufer sind dicht an dicht mit den Immobilienverkäufern zu finden.

Aus dieser Umfrage ist nicht ersichtlich, ob es sich bei den Immobilienverkäufern um Makler oder generell um Personen handelt, die ihre Liegenschaften anbieten. Man muss jedoch auch aufgrund früherer Befragungen von Reader’s Digest davon ausgehen, dass das Vertrauen insbesondere in die Immobilienmakler nach wie vor sehr beschränkt vorhanden ist. Ist dies auch der Grund, warum in der Schweiz schätzungsweise nur 50% aller Immobilientransaktionen von Maklern betreut werden?

Im Ausland, beispielsweise im angelsächsischen Raum (USA, Südafrika oder auch Grossbritannien und Australien) sind annähernd 90% bis 95% aller Transaktionen von Maklern betreut. In diesen Ländern gibt es jedoch auch eine spezielle Lizenz, die ein Makler erwerben muss, damit er aktiv am Markt agieren darf. Dies ist leider in der Schweiz nach wie vor nicht der Fall. Jeder, der in diesem Markt tätig sein möchte, braucht lediglich einen Computer und ein Telefon und kann sich sogar Immobilienmakler nennen, da diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.

Leider ist es auch dem SVIT (Schweiz. Verband der Immobilienwirtschaft) in den letzten Jahren viel zu wenig gelungen, seine professionellen Verbandsmitglieder von unqualifizierten Mitbewerbern ohne Berufsausbildung und Verbandszugehörigkeit herauszuheben. Die Immobilienverkäufer wissen in der Schweiz nach wie vor zu wenig, dass es sich lohnt, einen fachlich versierten Makler für den Immobilienverkauf zu engagieren. Was alles passieren kann, wenn man einen unprofessionellen Makler beauftragt, kann in unserer Illusion Nr. 3 nachgelesen werden.

Posted By: Claude A. Ginesta, CEO Ginesta Immobilien AG

 

Immobilienpreise in der Schweiz auf dem Stand von 1990

07.07.2010



Eine Grafik der ZKB wird den Steuervogt nicht freuen. Die Grafik zeigt auf, dass die Häuserpreise nach 20 Jahren wieder den Stand von 1990 erreicht haben. In verschiedenen Publikationen, u.a. auch der Schweizerischen Nationalbank, wird bereits von einer Immobilienblase gesprochen. Diese Grafik zeigt jedoch klar auf, dass an der Hypothekenfront keine Anzeichen zu sehen sind, die einen Abschwung befürchten lassen und andererseits, dass sich die Immobilienpreise erst in den letzten Jahren deutlich erholt haben und wieder ein Niveau von vor 1990 erreicht haben.

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Fragwürdiger Gestaltungsplan Hüttengraben in Küsnacht

30.06.2010

Alle sind gleich, manche sind gleicher! Frei nach George Orwells Animal Farm hat die Gemeinde Küsnacht einen Gestaltungsplan Hüttengraben aufgelegt, welcher man in einem Rechtsstaat nicht erwarten würde.

Sie sind Besitzer einer Liegenschaft in Küsnacht? Dann müssen Sie jederzeit die Bau- und Zonenordnung gegen sich gelten lassen. Sie können weder höher bauen als erlaubt, noch können Sie Baumasse von einer Zone in eine andere Zone transferieren. Auch betreffend Geschosszahl oder Gebäudelänge wird man Ihnen kein Baugesuch bewilligen, welches nicht das Höchstmass der BZO berücksichtigt.

Anders die Gemeindebehörden von Küsnacht, welche mit dem aufgelegten Gestaltungsplan genau diese für alle geltenden Bauregeln verletzt. Verpackt ist dieser gegen alle geltenden Regeln verstossender Gestaltungsplan mit einem an sich sehr lobenswerten Bauwillen, der Schaffung von günstigem Wohnraum mittels einer Baugenossenschaft. Nichts gegen solche Bauvorhaben, aber es kann nicht angehen, dass der Gesetzeshüter für sich andere Gesetze schafft als für seine Bürger. In diesem Sinne betrachten wir die Vorlage des Gestaltungsplans Hüttengraben als politisch sehr fragwürdig, insbesondere weil sich der Staat mit Rechten bedienen will, welche er dem Bürger nie zugestehen würde.

Posted By: André J. Ginesta, VR-Präsident Ginesta Immobilien AG

 

Starker Immobilienmarkt rund um den Zürichsee

12.06.2010

Der Markt für Wohnliegenschaften in der Region Zürich zeigt sich äusserst robust. Verkäufe dieses Jahr zeigend deutlich, dass die Preise für Liegenschaften rund um den Zürichsee sowohl bei Eigentumswohnungen wie auch bei Einfamilienhäusern nach einer eher stagnierenden Phase im 2008 wieder anziehen. Gründe sind die immer noch sehr tiefen Hypothekarzinsen wie auch die Flucht aus Wertschriften in Sachwerte wie Gold oder Immobilien. Besonders Immobilien im unteren und mittleren Preissegment profitieren von dieser guten Verkaufssituation. Doch auch bei Luxusimmobilien, d.h. Einfamilienhäusern über CHF 5-7 Mio., ist wieder eine bessere Nachfrage zu verzeichnen. Die Angebotssituation ist in allen Immobiliengebieten rund um den Zürichsee sehr limitiert, was den Markt zusätzlich anheizt.

Posted By: Claude A. Ginesta, CEO Ginesta Immobilien AG

 

 

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