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Fragwürdiger Gestaltungsplan Hüttengraben in Küsnacht

30.06.2010

Alle sind gleich, manche sind gleicher! Frei nach George Orwells Animal Farm hat die Gemeinde Küsnacht einen Gestaltungsplan Hüttengraben aufgelegt, welcher man in einem Rechtsstaat nicht erwarten würde.

Sie sind Besitzer einer Liegenschaft in Küsnacht? Dann müssen Sie jederzeit die Bau- und Zonenordnung gegen sich gelten lassen. Sie können weder höher bauen als erlaubt, noch können Sie Baumasse von einer Zone in eine andere Zone transferieren. Auch betreffend Geschosszahl oder Gebäudelänge wird man Ihnen kein Baugesuch bewilligen, welches nicht das Höchstmass der BZO berücksichtigt.

Anders die Gemeindebehörden von Küsnacht, welche mit dem aufgelegten Gestaltungsplan genau diese für alle geltenden Bauregeln verletzt. Verpackt ist dieser gegen alle geltenden Regeln verstossender Gestaltungsplan mit einem an sich sehr lobenswerten Bauwillen, der Schaffung von günstigem Wohnraum mittels einer Baugenossenschaft. Nichts gegen solche Bauvorhaben, aber es kann nicht angehen, dass der Gesetzeshüter für sich andere Gesetze schafft als für seine Bürger. In diesem Sinne betrachten wir die Vorlage des Gestaltungsplans Hüttengraben als politisch sehr fragwürdig, insbesondere weil sich der Staat mit Rechten bedienen will, welche er dem Bürger nie zugestehen würde.

Posted By: André J. Ginesta, VR-Präsident Ginesta Immobilien AG

 

 

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