Ginesta

Swiss Luxury Estates Blog

We make your dreams come true.

"BÜTACHER" in Zumikon

07.09.2010

Ginesta Immobilien wurde mit dem Verkauf des einmaligen Neubauprojektes „BÜTACHER“ in Zumikon – an der Grenze zu Küsnacht – beauftragt.

Bis im Sommer 2011 entstehen an perfekt besonnter und ruhiger Lage drei 4 ½-Zimmerwohnungen mit Wohnflächen zwischen 144 und 182 m2. Die grosszügigen und sehr praktisch angelegten Eigentumswohnungen sind für höchste Ansprüche konzipiert. Masterbedroom mit Ankleide und separatem Bad, geräumige und helle Wohn-Esszimmer und modernste Küchen mit Kochinsel sind nur einige Schwerpunkte aus dem Raumangebot. Zudem verfügt jede Wohnung über mindestens 2 Terrassen, um die Sonne den ganzen Tag geniessen zu können. Jede Wohnung beansprucht eine eigene Etage, was Ihnen eine einzigartige Privatsphäre gewährt.

Weiterlesen >

 

Immobilienkontakte: Wie das Internet die Zeitungswerbung im Immobilienverkauf überrollt

01.09.2010

Das Internet gewinnt auch im Schweizerischen Immobilienmarkt immer mehr an Bedeutung, daran besteht keinen Zweifel. Laut Bundesamt für Statistik nutzen derzeit schon mehr als 70% der Bevölkerung das Internet mehrmals pro Woche. Seit 2006 hat die Anzahl Personen, die das Internet regelmässig nutzen, um etwa 20% zugenommen.

Weiterlesen >

 

Fragwürdiger Gestaltungsplan Hüttengraben in Küsnacht

30.06.2010

Alle sind gleich, manche sind gleicher! Frei nach George Orwells Animal Farm hat die Gemeinde Küsnacht einen Gestaltungsplan Hüttengraben aufgelegt, welcher man in einem Rechtsstaat nicht erwarten würde.

Sie sind Besitzer einer Liegenschaft in Küsnacht? Dann müssen Sie jederzeit die Bau- und Zonenordnung gegen sich gelten lassen. Sie können weder höher bauen als erlaubt, noch können Sie Baumasse von einer Zone in eine andere Zone transferieren. Auch betreffend Geschosszahl oder Gebäudelänge wird man Ihnen kein Baugesuch bewilligen, welches nicht das Höchstmass der BZO berücksichtigt.

Anders die Gemeindebehörden von Küsnacht, welche mit dem aufgelegten Gestaltungsplan genau diese für alle geltenden Bauregeln verletzt. Verpackt ist dieser gegen alle geltenden Regeln verstossender Gestaltungsplan mit einem an sich sehr lobenswerten Bauwillen, der Schaffung von günstigem Wohnraum mittels einer Baugenossenschaft. Nichts gegen solche Bauvorhaben, aber es kann nicht angehen, dass der Gesetzeshüter für sich andere Gesetze schafft als für seine Bürger. In diesem Sinne betrachten wir die Vorlage des Gestaltungsplans Hüttengraben als politisch sehr fragwürdig, insbesondere weil sich der Staat mit Rechten bedienen will, welche er dem Bürger nie zugestehen würde.

Posted By: André J. Ginesta, VR-Präsident Ginesta Immobilien AG

 

 

Subscribe to this Swiss Real Estate Blog RSS Blog Feed

Autoren

Archiv

Abonnieren

E-Mail Adresse eintragen

Web Links

Partnerblogs

Facebook

KONTAKT

Karte


Oberwachtstrasse 2, 8700 Küsnacht, Switzerland‎
044 910 77 33‎

Besucher

Locations of visitors to this page

Blog Links

Real Estate Blogs - BlogCatalog Blog Directory Top Real Estate blogs Blog Directory Blog Flux Local - New York